1.1. Für die Geschäftstätigkeit der Future Payments GmbH für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung bargeldloser Zahlungen sowie Vermietung und Verkauf von Zahlungsverkehrsterminals gelten die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im kaufmännischen Verkehr. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, die Future Payments GmbH hätte ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Future Payments GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos vornimmt oder entgegennimmt.
1.3. Für die Verarbeitung von Transaktionen im electronic-cash-System gelten zusätzlich die Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der deutschen Kreditwirtschaft.
2.1. Je nach Vereinbarung vermietet oder verkauft die Future Payments GmbH Zahlungsverkehrsterminals für ec-Kartenzahlungen an den Kunden. Die Zahlungsverkehrsterminals entsprechen den Zulassungsbedingungen der deutschen Kreditwirtschaft.
2.2. Bei Zahlungen mittels inländischer ec-Karten wird eine Zahlungstransaktion über das electronic-cash-Verfahren oder eine elektronische Lastschrift durchgeführt. Die Future Payments GmbH übermittelt die von dem Zahlungsverkehrssystem erhaltenen Autorisierungsanfragen und Autorisierungsantworten der zuständigen Autorisierungszentrale unverändert, steht jedoch nicht für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Informationen ein.
2.3. Die mit dem Tagesabschluss übermittelten Daten werden direkt über den zuständigen Terminalprovider am nächsten Geschäftstag im Namen des Kunden an den vereinbarten Payment-Serviceanbieter weitergeleitet.
2.4. Für weitere Transaktionen wie Zahlungen mit Kreditkarten oder Prepaid-Aufladungen gelten gesonderte Vereinbarungen und Bedingungen.
3.1. Der Kunde stellt die für den Betrieb der Zahlungsverkehrsterminals erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere Anschlüsse für Strom und Telefon.
3.2. Der Kunde hat der Future Payments GmbH alle für Betrieb und Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen zu erteilen.
3.3. Der Kunde teilt der Future Payments GmbH die von seiner Bank bereitgestellten Datenträgeraustauschverfahren (DTA-Verfahren) mit. Kosten durch fehlende oder fehlerhafte Mitteilung trägt der Kunde.
4.1. Die Future Payments GmbH behält das Eigentum an gekauften Terminals bis zur vollständigen Bezahlung. Bei Zahlungsverzug kann die Future Payments GmbH Geräte zurücknehmen.
4.2. Untervermietung gemieteter Geräte ist nur mit Zustimmung der Future Payments GmbH erlaubt.
4.3. SIM-Karten bleiben Eigentum der Future Payments GmbH und sind bei Vertragsende zurückzugeben.
4.4. Nach Vertragsende sind alle überlassenen Gegenstände zurückzugeben, außer gekaufte Geräte.
4.5. Die Software ist vorinstalliert und darf ohne Zustimmung nicht kopiert, verändert oder weiterverwendet werden.
4.6. Die Terminal-Software wird kostenfrei für die gesamte Vertragslaufzeit bereitgestellt. Anpassungen an neue Zahlungsstandards können kostenpflichtig sein.
6.1. Die Future Payments GmbH haftet nach gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
6.2. Auch bei Rücktritt oder Minderung ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden beschränkt.
6.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus deliktischen Handlungen, sind ausgeschlossen.
6.4. Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.5. Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
Umfang und Hotline richten sich nach dem jeweiligen Terminalprovider und den vertraglichen Vereinbarungen. Kontaktdaten befinden sich auf den Geräten.
9.1. Vertragslaufzeit: 60 Monate, Verlängerung um 1 Jahr, wenn keine Kündigung 3 Monate vor Ablauf erfolgt.
9.2. Vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
9.3. Bei Vertragsverletzungen kann Future Payments GmbH Schadensersatz verlangen:
9.4. Sonderkündigungsrecht: Bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende.
9.5. Für Händler gilt ein jährlicher Mindestumsatz von 25.000 Euro, basierend auf den erzielten Girocard-Umsätzen pro Kalenderjahr. Wird dieser Mindestumsatz unterschritten, fällt eine einmalige Servicegebühr von 250 Euro an.
Personenbezogene Daten werden gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Wahrung eigener Rechte.
11.1. Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen) ist die Future Payments GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
11.2. Abtretungen von Rechten an Dritte bedürfen der Zustimmung.
11.3. Änderungen der Verträge oder AGB bedürfen der Schriftform.
11.4. Gerichtsstand ist Hamburg-Bergedorf.
Stand: April 2024