Diskret abrechnen
Kontaktlose Zahlung und klarer Beleg sorgen für einen professionellen, unauffälligen Abschluss am Empfang.
Für die Arztpraxis passt ein stationäres EC-Terminal wie das CCV Base Next am Empfang, 12,50 EUR Miete im Monat, girocard 0,24 %, Visa und Mastercard 0,89 % je Zahlung (Future Payments, Stand Oktober 2026). Bezahlt werden vor allem IGeL, Atteste und privatärztliche Leistungen: Mit IGeL setzen Arztpraxen laut Medizinischem Dienst mindestens 2,4 Milliarden Euro im Jahr um. Vor der Zahlung braucht es eine Rechnung nach GOÄ.
Kosten berechnenFür Ihren Alltag entwickelt
Eine gute Zahlungslösung fügt sich in bestehende Abläufe ein. Deshalb betrachten wir nicht nur das Gerät, sondern auch Einsatzort, Verbindung, Kartenmix, Abrechnung und Support.
Was in Ihrer Branche zählt
Kontaktlose Zahlung und klarer Beleg sorgen für einen professionellen, unauffälligen Abschluss am Empfang.
IGeL, Atteste und privatärztliche Leistungen zahlen Patienten nach Erhalt der GOÄ-Rechnung direkt am Empfang, ohne offene Posten.
Kontaktloses Bezahlen reduziert Berührungspunkte; PCI-, EMV- und Datenschutzstandards sind erfüllt.

Unsere Startempfehlung
Die finale Auswahl hängt von Ihrem Kartenumsatz, dem Einsatzort und den gewünschten Zahlungsarten ab. Wir konfigurieren das Gerät vor der Lieferung und begleiten die Inbetriebnahme.
Ein EC-Terminal in der Arztpraxis gehört an den Empfang: Dort zahlen Patientinnen und Patienten individuelle Gesundheitsleistungen, Atteste, Reiseimpfungen und privatärztliche Leistungen, kontaktlos und ohne Bargeld. Future Payments liefert das Terminal vorkonfiguriert, auf Wunsch angebunden an die Praxissoftware, mit persönlichem Ansprechpartner in Hamburg.
| Empfehlung | Miete/Monat | girocard | Visa/Mastercard |
|---|---|---|---|
| Stationär am Empfang: CCV Base Next | ab 12,50 EUR | 0,24 % | 0,89 % |
Stand: Oktober 2026, alle Preise zzgl. MwSt.
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Gesetzlich Versicherte zahlen für die normale Behandlung beim Arzt nichts dazu, die Praxisgebühr ist seit 2013 abgeschafft. Bezahlt wird am Empfang alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt:
Privatpatienten erhalten in der Regel eine Rechnung, die sie später überweisen. Auch sie können am Empfang direkt mit Karte zahlen, wenn die Rechnung schon vorliegt.
Kartenzahlung ersetzt in der Arztpraxis nicht die Rechnung. Nach der Gebührenordnung für Ärzte wird die Vergütung erst fällig, wenn der Patient eine Rechnung nach der GOÄ erhalten hat (§ 12 GOÄ). Für IGeL kommt hinzu: Vor der Behandlung muss die Praxis über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren, wenn die Krankenkasse sie nicht übernimmt (§ 630c Abs. 3 BGB).
Praktisch heißt das: Die Praxissoftware erstellt die GOÄ-Rechnung, der Patient zahlt sie am Empfang per Karte, und der Kartenbeleg ist der Zahlungsnachweis. Mit einer Anbindung über die Schnittstelle ZVT übergibt die Praxissoftware den Rechnungsbetrag direkt an das Terminal, Tippfehler am Empfang fallen weg. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Kassensystem mit Kartenzahlung verbinden.
Am Empfang hören oft andere Patienten mit. Beim Kartenterminal fallen keine Beträge laut auf den Tresen, und das Terminal erfährt nur den Betrag, keine Diagnose oder Leistung: Auf dem Kartenbeleg stehen Betrag, Datum und Kartenart, aber keine Gesundheitsdaten. Kontaktloses Bezahlen mit Karte, Smartphone oder Uhr vermeidet zudem, dass Bargeld und Wechselgeld über den Tresen gehen.
Ein stationäres Gerät wie das CCV Base Next steht fest am Empfang. Für Hausbesuche oder Praxen mit mehreren Standorten kommt ein mobiles Kartenlesegerät dazu, das über WLAN oder Mobilfunk funktioniert.

Ein stationäres Terminal kostet 12,50 € im Monat, ein mobiles 16,95 €, jeweils mit Support, Gerätetausch und Sicherheitsupdates, eine Einrichtungsgebühr gibt es nicht. Dazu kommt die Gebühr je Zahlung. Ein Rechenbeispiel für eine Hausarztpraxis mit 2.000 € Kartenumsatz im Monat, 70 % girocard und 30 % Visa und Mastercard:
| Position | Rechnung | Im Monat |
|---|---|---|
| Stationäres Terminal | Miete | 12,50 € |
| girocard-Umsatz | 1.400 € × 0,24 % | 3,36 € |
| Visa/Mastercard | 600 € × 0,89 % | 5,34 € |
| Gesamt | 21,20 € (1,06 % des Kartenumsatzes) |
Alle Preise zzgl. MwSt., Stand Oktober 2026. Unverbindliche Beispielrechnung auf Grundlage der genannten Annahmen, kein Angebot und keine Preiszusage. Verbindlich ist allein Ihr individuelles Angebot.
Weil ärztliche Heilbehandlungen meist umsatzsteuerfrei sind, können viele Praxen die Umsatzsteuer auf die Miete nicht als Vorsteuer abziehen. Dann zählt der Bruttopreis von 14,88 € im Monat. Wie Ihre Praxis das handhabt, klärt die Steuerberatung. Alle Gebühren je Kartenart erklärt der Ratgeber Kartenzahlung Gebühren.
Nach dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen hat, müssen Betriebe und Freiberufler mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter TSE verwenden. Für Arztpraxen ist dabei die Berechnung der Grenze entscheidend: Der Gesamtumsatz wird wie bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Absatz 2 UStG ermittelt, und steuerfreie Umsätze aus Heilbehandlungen zählen dort nicht mit. Die Begründung des Entwurfs nennt Heilberufe ausdrücklich. Maßgeblich sind für eine Praxis also nur die steuerpflichtigen Umsätze.
Liegen diese über 100.000 Euro, gilt die Kassenpflicht, es sei denn, die Praxis nimmt zwar Bargeld an, aber weniger als 12.000 Euro im Jahr. Wie die Umsätze im Einzelfall einzuordnen sind, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026); Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Kassenpflicht ab 2028.
Ähnliche Anforderungen an die Kartenzahlung haben Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen und Physiotherapeuten.

Persönliche Beratung
„Das beste Terminal ist nicht das teuerste. Sondern das, das Ihren Alltag leichter macht.“
Wir prüfen Einsatzort, Kartenmix, aktuelle Kosten und gewünschte Funktionen. Danach bekommen Sie eine konkrete Empfehlung, ohne Callcenter.
Ja. IGeL, Atteste, Reiseimpfungen und privatärztliche Leistungen zahlen Patienten direkt am Empfang, ohne offene Posten. Laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes geben Versicherte für IGeL mindestens 2,4 Milliarden Euro im Jahr aus.
Ja. Nach § 12 GOÄ wird die Vergütung erst fällig, wenn der Patient eine Rechnung nach der GOÄ erhalten hat. Die Praxissoftware erstellt die Rechnung, der Patient zahlt sie per Karte, der Kartenbeleg ist der Zahlungsnachweis.
Ja. Kontaktlose Zahlung per Karte oder Smartphone reduziert Berührungspunkte am Empfang und passt zu den Hygieneanforderungen einer Praxis.
Stationäre Terminals lassen sich über Schnittstellen wie ZVT oder O.P.I. an viele Kassen- und Praxissysteme anbinden. Die konkrete Kompatibilität prüfen wir vorab.
Girocard, Visa, Mastercard, Amex und Maestro sowie Apple Pay und Google Pay, passend für IGeL, Atteste und privatärztliche Leistungen.
Stationäre Terminals starten ab 12,50 € pro Monat, mobile ab 16,95 €. Support, Sicherheitsupdates und persönliche Beratung sind enthalten.
Grundsätzlich ja, sie gilt auch für Freiberufler. Steuerfreie Umsätze aus Heilbehandlungen zählen bei der Grenze von 100.000 Euro aber nicht mit, das nennt die Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich. Maßgeblich sind nur die steuerpflichtigen Umsätze der Praxis. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026).
Einfach starten
Einsatzort, Kartenumsatz und aktuelle Kosten besprechen.
Terminal, Verbindung und Konditionen passend zusammenstellen.
Das Gerät kommt vorkonfiguriert und einsatzbereit zu Ihnen.
Bei Fragen erreichen Sie einen echten Ansprechpartner.
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