Nein, eine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung anzubieten, gibt es in Deutschland heute nicht (Stand: 13. Oktober 2026). Geplant ist eine solche Pflicht: Laut Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 soll ab 2027 jeder Betrieb mit Geschäft vor Ort neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten, ein Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor.
Verbindlich ist bislang nur die Gegenrichtung: Wer Kartenzahlung anbietet, darf dafür nach § 270a BGB kein zusätzliches Entgelt verlangen, und wer Bargeld ablehnen will, muss vor dem Kauf klar darauf hinweisen.
Der Begriff „Kartenzahlungspflicht" kursiert seit dem Koalitionsvertrag 2025 und wird in der Praxis häufig so dargestellt, als sei ein Stichtag schon beschlossen. Diese Seite trennt deshalb streng zwischen dem, was gilt, dem, was geplant ist, und dem, was lediglich diskutiert wird. Jede Aussage ist verlinkt, damit Sie sie selbst nachprüfen können.
Gilt in Deutschland eine Kartenzahlung Pflicht?
Nein. Es gibt kein Gesetz, das Händler, Gastronomen oder Dienstleister verpflichtet, Karten oder andere digitale Zahlungsmittel anzunehmen. Das gilt für die EC-Karte (girocard) genauso wie für Kreditkarten und das Bezahlen mit dem Smartphone: Kein Geschäft muss heute Kartenzahlung anbieten.
Einen Gesetzentwurf, der eine solche Annahmepflicht regeln würde, gibt es bislang ebenfalls nicht, und damit auch keine verbindliche Frist, keine Bußgelder und keine technischen Mindestanforderungen.
Neu ist seit dem 11. September 2026: Das Bundesfinanzministerium hat laut Medienberichten Eckpunkte vorgelegt, nach denen ab 2027 jedes Unternehmen mit Geschäft vor Ort neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten soll. Was darin steht und was noch offen ist, erklärt der nächste Abschnitt.
Die Deutsche Bundesbank formulierte es vor einem Jahr nüchtern: „Wie eine mögliche Annahmepflicht bargeldloser Zahlungsmittel rechtlich ausgestaltet werden würde, ist zurzeit noch offen." Das steht in ihrer Auswertung Deutliche Mehrheit befürwortet Annahmepflicht für bargeldlose Zahlungsmittel vom 22. September 2025. Dieselbe Erhebung zeigt, warum das Thema politisch Fahrt aufnimmt: 32 Prozent der Befragten befürworten eine solche Annahmepflicht stark, 41 Prozent eher, zusammen rund drei Viertel.
Praktisch heißt das: Ein „Nur Bargeld"-Schild an der Tür ist im Oktober 2026 rechtlich zulässig. Es kostet Sie Kundschaft, aber es verstößt gegen keine Vorschrift.
Was plant die Bundesregierung?
Die Grundlage des Vorhabens ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025. Darin steht die Absicht, dass beim Bezahlen im Alltag schrittweise Barzahlung und mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden sollen. Bargeld soll ausdrücklich bleiben; das Ziel ist die Wahlfreiheit, nicht deren Abschaffung.
Der Zeitplan war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Bundestag: Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen fragten die Bundesregierung nach der digitalen Bezahloption, die Antwort erschien als Bundestags-Drucksache 21/1816 vom 24. September 2025. Ein verbindlicher Fahrplan ging daraus nicht hervor.
Die Eckpunkte vom 11. September 2026. Konkreter wurde es erst ein Jahr später: Das Bundesfinanzministerium unter Minister Lars Klingbeil hat Eckpunkte für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit vorgelegt. Ein Dokument oder eine Pressemitteilung des Ministeriums dazu ist bislang nicht öffentlich auffindbar. Die folgenden Punkte stützen sich deshalb auf übereinstimmende Berichte von ZDFheute, der AHGZ und der Deutschen Handwerks Zeitung vom 11. September 2026 (abgerufen am 23. September 2026):
- Status: Es handelt sich um ein Eckpunktepapier, nicht um einen Referentenentwurf und nicht um ein Gesetz. Laut AHGZ wird es derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt.
- Zeitplan: Ein Gesetzentwurf soll noch 2026 vom Kabinett beschlossen werden, die Regeln sollen ab 2027 gelten. Beides ist Planung, nicht beschlossen.
- Die Pflicht: Unternehmen mit Geschäft vor Ort sollen neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anbieten, etwa per Karte, Smartphone oder Uhr. Welches Verfahren, entscheidet das Unternehmen selbst. Laut AHGZ und Deutscher Handwerks Zeitung muss mindestens ein europäisches Verfahren akzeptiert werden.
- Bargeld bleibt: Die Kundschaft soll zwischen Bargeld und digitaler Zahlung wählen können.
- Auch kleine Beträge: Umsatzgrenzen soll es laut ZDFheute nicht geben. Der Kaffee soll sich genauso bargeldlos bezahlen lassen wie ein größerer Einkauf.
- Betroffene: Grundsätzlich alle Unternehmen mit Geschäft vor Ort, ohne Umsatzgrenze. Genannt werden Handel, Gastronomie und Dienstleister. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks warnt laut Deutscher Handwerks Zeitung, dass eine pauschale Pflicht für kleinere Betriebe, mobile Verkaufsstände und Marktstände problematisch sein könnte.
- Keine Zusatzkosten: Für die digitale Zahlung soll die Kundschaft nichts extra zahlen.
- Ausnahmen: Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen ausgenommen sein. Ob zusätzlich Härtefallregelungen nötig sind, wird noch geprüft.
Laut den drei Berichten begründet das Ministerium das Vorhaben unter anderem mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und sonstiger Finanzkriminalität.
Die Eckpunkte sind ein Plan des Ministeriums, noch kein Rechtsakt. Stand heute gilt deshalb:
- Ein Gesetzentwurf fehlt weiterhin. Weder ein Referentenentwurf noch ein Regierungsentwurf zu einer Annahmepflicht ist veröffentlicht.
- Das Datum ist geplant, nicht beschlossen. 2027 ist das Ziel des Ministeriums. Ein genauer Stichtag, ein Inkrafttreten oder eine Übergangsfrist sind nicht bekannt.
- Der Anwendungsbereich ist skizziert, aber nicht fertig. Erfasst sein sollen alle Unternehmen mit Geschäft vor Ort, ausgenommen nichtkommerzielle Organisationen. Ob es Härtefallregelungen gibt, ist offen.
- Die Durchsetzung ist offen. Zu Sanktionen oder Bußgeldern sagen die Eckpunkte laut den Berichten nichts.
- Welche Verfahren als europäisch gelten, ist offen. Keiner der drei Berichte nennt dazu ein konkretes Verfahren. Eine Einordnung steht weiter unten im Abschnitt zu den europäischen Zahlungsarten.
Wenn Ihnen ein Anbieter ein Terminal mit dem Argument verkauft, die Pflicht greife „ab 2027", dann verkauft er Ihnen einen Plan als Rechtslage. Ob und ab wann die Pflicht tatsächlich gilt, entscheidet erst der Gesetzgeber.
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Ab wann gilt die Kartenzahlung Pflicht? Der Zeitplan
Einen Stichtag gibt es noch nicht. Geplant ist 2027, und bis dahin fehlen mehrere Schritte. Die Übersicht zeigt, was erledigt ist und was noch aussteht (Stand: 13. Oktober 2026):
| Schritt | Datum | Stand |
|---|---|---|
| Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD | 5. Mai 2025 | erledigt |
| Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/1816) | 24. September 2025 | erledigt, ohne Fahrplan |
| Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums | 11. September 2026 | vorgelegt, in Abstimmung mit den anderen Ministerien |
| Gesetzentwurf und Kabinettsbeschluss | geplant noch 2026 | offen |
| Beratung in Bundestag und Bundesrat | nach dem Kabinettsbeschluss | offen |
| Geltung der neuen Regeln | geplant 2027, Stichtag unbekannt | offen |
Ein genaues Datum wie der 1. Januar 2027 steht in keinem der Berichte über die Eckpunkte. Zum Vergleich: Die Kassenpflicht ist schon weiter, das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf dazu beschlossen. Trotzdem soll sie erst ab dem 1. Januar 2028 gelten (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Sobald ein Referentenentwurf oder ein Kabinettsbeschluss zur Kartenzahlungspflicht veröffentlicht ist, aktualisieren wir diese Übersicht.
Welche Zahlungsarten zählen als europäisch?
Laut AHGZ und Deutscher Handwerks Zeitung verlangen die Eckpunkte, dass unter den angebotenen digitalen Zahlungsarten mindestens ein europäisches Verfahren ist. Welche Verfahren gemeint sind, nennen die Berichte nicht. Die folgende Einordnung ist deshalb eine Orientierung, keine Rechtsauskunft:
- girocard: das Debitkartensystem der deutschen Kreditwirtschaft, umgangssprachlich EC-Karte. Mit rund 8,3 Milliarden Transaktionen im Jahr 2025 ist sie das meistgenutzte Kartensystem in Deutschland (girocard, Jahreszahlen 2025). Nahezu jedes Kartenterminal in Deutschland akzeptiert sie.
- Wero: das Bezahlverfahren der European Payments Initiative, die laut Wero von 14 Banken und zwei Checkout-Anbietern getragen wird. Im Geschäft zahlt die Kundschaft per QR-Code über ihre Banking-App. Händler binden Wero über ihren Zahlungsdienstleister an.
- Visa und Mastercard: internationale Kartensysteme, beide Unternehmen haben ihren Sitz in den USA. ZDFheute nennt sie als mögliche digitale Zahlungsarten. Ob ein Betrieb, der nur Visa und Mastercard annimmt, die Vorgabe zum europäischen Verfahren erfüllt, muss der Gesetzestext klären.
- Apple Pay und Google Pay: keine eigenen Verfahren, sondern digitale Geldbörsen. Bezahlt wird über die darin hinterlegte girocard, Visa- oder Mastercard.
Hinter der Vorgabe steht auch die Frage der digitalen Souveränität. Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme fordert in ihrem Positionspapier „Souveräne Lösungen als verpflichtenden Standard zur Wahlfreiheit beim Bezahlen verankern" vom Juli 2026, europäische Verfahren verbindlich einzubeziehen. Ihr Argument: Wenn zentrale Bezahlvorgänge weitgehend von außereuropäischen Anbietern abhängen, leidet die Unabhängigkeit Deutschlands und Europas.
Praktisch heißt das: Wer heute schon die girocard annimmt, hat nach aktuellem Stand das naheliegendste europäische Verfahren an Bord. Wer nur Kreditkarten akzeptiert, etwa mit mancher App- oder Smartphone-Lösung, sollte beim Anbieter nachfragen, ob auch die girocard möglich ist. Ob die girocard allein genügt, muss ebenfalls der spätere Gesetzestext klären, darauf weist auch onlinemarktplatz.de hin (abgerufen am 28. September 2026).
Was sich rundherum wirklich ändert
Drei Vorhaben werden regelmäßig mit einer Kartenzahlungspflicht verwechselt. Zwei davon sind real, betreffen aber etwas anderes.
Kassenpflicht ab 2028 (vom Kabinett beschlossen). Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem verwenden müssen (Bundesrats-Drucksache 585/26). Gleichzeitig soll der Papierbon durch einen elektronischen Beleg ersetzt werden. Wer betroffen ist, welche Ausnahmen geplant sind und was die Umstellung kostet, erklärt der Ratgeber zur Kassenpflicht ab 2028.
Wichtig für dieses Thema: Der Entwurf regelt die Aufzeichnung von Umsätzen, nicht die Annahme von Kartenzahlungen. Und er ist noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, und der Entwurf kann sich dabei noch ändern.
EU-Bargeldobergrenze ab 10. Juli 2027 (beschlossen). Nach Artikel 80 der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 sind Barzahlungen über 10.000 Euro im gewerblichen Verkehr ab dem 10. Juli 2027 unzulässig. Details dazu stehen im Ratgeber zur EU-Bargeldobergrenze 2027.
Bargeldakzeptanz auf EU-Ebene (diskutiert). Die EU-Kommission hat 2023 einen Verordnungsvorschlag zum Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt. Er ist bis heute nicht verabschiedet. In Deutschland fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Papier vom 17. Dezember 2025 eine gesetzliche Bargeldakzeptanz. Beides zeigt: Die Debatte läuft in beide Richtungen.
Was gilt für Gastronomie und Einzelhandel?
Heute dasselbe wie für alle anderen: keine Annahmepflicht. Für Restaurants, Cafés, Bäckereien, Friseure oder Einzelhändler existiert im Oktober 2026 keine Branchenregelung, die Kartenzahlung vorschreibt. Das würde sich ändern, wenn die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 Gesetz werden: Laut den Berichten sind Handel, Gastronomie und Dienstleister ausdrücklich eingeschlossen, eine Umsatzgrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Betriebe müssten dann neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten.
Die Verbände reagieren unterschiedlich. Laut HOGAPAGE vom 11. September 2026 warnt der DEHOGA vor zusätzlichen Kosten, weil sich Transaktionsgebühren prozentual am Zahlungsbetrag bemessen, und fordert Übergangsregeln für kleine und mittlere Betriebe.
Der Handelsverband HDE hält eine gesetzliche Pflicht für unnötige Bürokratie und möchte Kartengebühren an die Kundschaft weitergeben dürfen, was § 270a BGB heute für die gängigen Karten ausschließt (siehe unten). Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Vorhaben.
Für die meisten Gastronomen ändert sich wenig: Laut demselben Bericht bieten schon über 90 Prozent der Betriebe bargeldlose Zahlung an.
Was sich verschoben hat, ist die Erwartung der Kundschaft. Nach der Bundesbank-Studie Zahlungsverhalten in Deutschland 2025 (veröffentlicht am 17. Juni 2026) wurden erstmals mehr Alltagskäufe bargeldlos bezahlt als bar: 55 Prozent unbar, 45 Prozent bar. Die Debitkarte kam bei 26 Prozent aller Zahlungen zum Einsatz, mobile Verfahren bei 10 Prozent.
Bei 86 Prozent der Vor-Ort-Käufe war eine bargeldlose Zahlung überhaupt möglich; rund ein Viertel der Befragten konnte mindestens einmal nicht so zahlen, wie sie wollten.
Ein Blick über die Grenze zeigt, wie eine solche Regel in der Praxis aussieht: In Belgien muss seit dem 1. Juli 2022 jeder Unternehmer neben Bargeld mindestens eine elektronische Zahlungsmöglichkeit anbieten. Welche, bleibt ihm überlassen, vom Terminal bis zur App (VRT NWS). Die deutschen Eckpunkte ähneln diesem Modell im Grundsatz. Rechtlich ableiten lässt sich aus dem belgischen Beispiel für Deutschland aber nichts.
Darf ein Händler Kartenzahlung verweigern oder Mindestbeträge und Aufschläge verlangen?
Kartenzahlung verweigern: heute ja. Solange es keine Annahmepflicht gibt, steht es Ihnen frei, nur Bargeld zu akzeptieren. Umgekehrt dürfen Sie auch Bargeld ablehnen und „nur Karte" anbieten.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Bundesbank stellt in ihren häufig gestellten Fragen zum Bargeld klar: Wegen der Vertragsfreiheit dürfen Sie eine Zahlungsweise ausschließen, wenn Sie vor dem Vertragsschluss deutlich darauf hinweisen, etwa mit einem Aushang. Ist der Kauf ohne solchen Hinweis zustande gekommen, müssen Sie Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel annehmen.
Aufschläge verlangen: nein. Hier ist die Rechtslage eindeutig und gilt seit dem 13. Januar 2018. § 270a BGB lautet: „Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam."
Für Zahlungskarten greift die Vorschrift bei Zahlungen von Verbrauchern, auf die Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 anwendbar ist, also bei den gängigen Girocard-, Visa- und Mastercard-Zahlungen. Für Drei-Parteien-Systeme wie American Express gilt das Verbot nach verbreiteter Auslegung nicht (IT-Recht Kanzlei).
Ein „1 Euro Kartengebühr" an der Kasse ist damit in aller Regel unwirksam.
Mindestbeträge: nicht gesetzlich geregelt. § 270a BGB betrifft nur Entgelte, nicht Mindestumsätze; aus der Norm folgt zu „Kartenzahlung erst ab 10 Euro" also nichts.
Maßgeblich sind stattdessen Ihr Akzeptanzvertrag mit dem Zahlungsdienstleister, in dem die Kartenorganisationen solche Grenzen üblicherweise ausschließen, sowie dieselbe Logik wie oben: Was Sie einschränken wollen, muss vor dem Kauf erkennbar sein. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Vertragsbedingungen, bevor Sie ein Schild aufhängen.
Für die geplante Pflicht zeichnet sich zudem eine klare Richtung ab: Nach den Eckpunkten soll sich laut ZDFheute auch der Kaffee bargeldlos bezahlen lassen. Ein Mindestbetrag für Kartenzahlung passt zu diesem Ziel nicht. Ob das Gesetz ihn ausdrücklich ausschließt, ist offen.
Was heißt das praktisch für Händler?
Einen verbindlichen Stichtag gibt es noch nicht, geplant ist 2027. Das ist ein Grund, das Thema im Blick zu behalten, aber kein Grund für eine Panikentscheidung. Sinnvoll ist ein nüchterner Blick auf drei Punkte:
- Ihr Bonbild. Bei vielen Kleinstbeträgen wiegt die Transaktionsgebühr schwerer als bei wenigen großen Rechnungen. Das entscheidet, welches Modell zu Ihnen passt, nicht ein Gesetz.
- Ihr Einsatzort. Fester Kassenplatz, Bedienung am Tisch oder Marktstand führen zu unterschiedlichen Geräten und Verbindungsarten.
- Ihre Vertragslaufzeit. Solange keine gesetzliche Frist feststeht, spricht nichts für lange Bindungen, die nur mit einem angeblichen Stichtag begründet werden.
- Ihre Kartenarten. Wenn Sie schon Kartenzahlung anbieten, prüfen Sie, ob die girocard dabei ist. Sie ist nach heutigem Stand das naheliegendste europäische Verfahren.
Nach den Eckpunkten soll die Regel kein bestimmtes Gerät vorschreiben, sondern mindestens eine digitale Zahlungsart verlangen, die der Betrieb selbst wählt. Hinzu kommt laut AHGZ und Deutscher Handwerks Zeitung die Vorgabe, mindestens ein europäisches Verfahren zu akzeptieren. Welche Verfahren darunter fallen, nennen die Berichte nicht. Ob eine bestimmte Ausstattung die künftige Pflicht erfüllt, lässt sich deshalb erst sagen, wenn ein Gesetzestext vorliegt.
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Häufige Fragen zur Kartenzahlung Pflicht
Ist Kartenzahlung ab 2026 in Deutschland Pflicht?
Nein. Im Oktober 2026 existiert kein Gesetz, das Betriebe verpflichtet, Karten oder andere digitale Zahlungsmittel anzunehmen. Es gibt auch noch keinen Gesetzentwurf dazu. Es gibt das Vorhaben im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 und die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026, nach denen die Pflicht ab 2027 gelten soll.
Ab wann gilt die geplante Kartenzahlungspflicht?
Geplant ist 2027. So steht es laut Berichten von ZDF, AHGZ und Deutscher Handwerks Zeitung in den Eckpunkten, die das Bundesfinanzministerium am 11. September 2026 vorgelegt hat. Voraussetzung ist ein Gesetz; den Entwurf dafür soll das Kabinett noch 2026 beschließen. Ein genauer Stichtag ist nicht bekannt, und solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, bleibt auch 2027 ein Plan.
Muss ein Geschäft EC-Kartenzahlung anbieten?
Heute nicht. Kein Gesetz verpflichtet ein Geschäft, die EC-Karte (girocard) oder andere Karten anzunehmen. Nach den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 soll ab 2027 jedes Geschäft neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten, darunter mindestens ein europäisches Verfahren. Die girocard ist dafür der naheliegende Kandidat, verbindlich festgelegt ist das aber erst mit dem Gesetz.
Muss ein Restaurant Kartenzahlung anbieten?
Heute nicht. Für die Gastronomie gibt es keine gesonderte Regelung. Ein Restaurant darf im Oktober 2026 ausschließlich Bargeld annehmen, solange die Gäste vor der Bestellung erkennen können, dass keine Karten akzeptiert werden. Nach den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 wäre die Gastronomie ab 2027 ausdrücklich eingeschlossen, ohne Umsatzgrenze. Ein Gesetzentwurf dazu liegt noch nicht vor.
Reicht ein EC-Kartenterminal, falls die Pflicht kommt?
Nach den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 soll neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart verfügbar sein; das Verfahren wählt der Betrieb selbst. Laut AHGZ und Deutscher Handwerks Zeitung muss darunter mindestens ein europäisches Verfahren sein.
Welche Verfahren als europäisch gelten, nennen die Berichte nicht. Ein Terminal, das die girocard annimmt, deckt nach heutigem Stand das naheliegendste europäische Verfahren ab. Ob das genügt, lässt sich aber erst sagen, wenn ein Gesetzestext vorliegt.
Wird Bargeld abgeschafft, wenn die Pflicht kommt?
Nein. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht ausdrücklich vor, dass Bargeld erhalten bleibt, und auch nach den Eckpunkten vom 11. September 2026 soll die Kundschaft zwischen Bargeld und digitaler Zahlung wählen können. Die geplante Regel ergänzt das Bargeld um mindestens eine digitale Zahlungsart, sie ersetzt es nicht.
Darf ein Geschäft Kartenzahlung ablehnen?
Heute ja. Solange es keine gesetzliche Pflicht gibt, darf ein Geschäft Kartenzahlung ablehnen, wenn es vor dem Kauf deutlich darauf hinweist, etwa mit einem Aushang. Ein Recht auf Kartenzahlung haben Kundinnen und Kunden derzeit also nicht. Nach den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 soll sich das ab 2027 ändern: Dann müsste jedes Geschäft vor Ort neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten.
Darf ich als Händler Bargeld ablehnen?
Ja, wenn Sie vor dem Vertragsschluss deutlich darauf hinweisen, etwa durch einen Aushang am Eingang. Ohne einen solchen Hinweis müssen Sie Euro-Banknoten annehmen, weil sie gesetzliches Zahlungsmittel sind. Das erläutert die Deutsche Bundesbank in ihren häufig gestellten Fragen zum Bargeld.
Drohen Bußgelder, wenn ich keine Kartenzahlung anbiete?
Heute nicht. Ohne Gesetz gibt es keinen Tatbestand und keine Sanktion. Zu Sanktionen oder Bußgeldern bei der geplanten Pflicht sagen die Eckpunkte vom 11. September 2026 laut den Berichten von ZDF, AHGZ und Deutscher Handwerks Zeitung nichts. Das müsste der Gesetzgeber ausdrücklich regeln.
Wenn Sie sich unabhängig von der Gesetzeslage vorbereiten möchten: Welche Geräte für welchen Einsatzort infrage kommen, steht in der Übersicht der Kartenlesegeräte. Welche Voraussetzungen, Verträge und Schritte nötig sind, erklärt der Ratgeber Kartenzahlung anbieten.
Änderungen an diesem Artikel
- 13. Oktober 2026: Rechtsstand neu geprüft, zur Kartenzahlungspflicht liegt weiterhin kein Gesetzentwurf vor. Abschnitt zur Kassenpflicht auf den Kabinettsbeschluss vom 23. September 2026 und die Bundesrats-Drucksache 585/26 aktualisiert, Monatsangaben auf Oktober 2026 gebracht.
- 28. September 2026: Zeitplan als Übersicht, Einordnung der europäischen Zahlungsarten, Reaktionen der Verbände, Hinweis zu Mindestbeträgen und die Frage „Darf ein Geschäft Kartenzahlung ablehnen?“ ergänzt. Der bisherige Ratgeber „Wahlfreiheit beim Bezahlen" ist in diesem Artikel aufgegangen.
- 23. September 2026: Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 eingearbeitet.
- 9. September 2026: Artikel neu veröffentlicht.





