Ratgeber · 8 Min. Lesezeit

Kartenzahlung Pflicht 2026: Was in Deutschland gilt

Stand September 2026: In Deutschland gilt keine gesetzliche Kartenzahlungspflicht. Was der Koalitionsvertrag plant und was für Händler heute zählt.

Fachlich verantwortlich: Martin Damaszek, Geschäftsführer · Payment-Experte seit 2003

Reichstagsgebaeude in Berlin mit wehender Deutschlandflagge vor blauem Himmel
Kurz erklärt

Eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung gibt es in Deutschland nicht (Stand September 2026): Der Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 sieht ein solches Vorhaben vor, Gesetzentwurf, Stichtag und Sanktionen fehlen. Verbindlich ist nur das Aufschlagsverbot des § 270a BGB.

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Im Überblick

Nein – eine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung anzubieten, gibt es in Deutschland nicht (Stand: September 2026). Verbindlich ist bislang nur die Gegenrichtung: Wer Kartenzahlung anbietet, darf dafür nach § 270a BGB kein zusätzliches Entgelt verlangen, und wer Bargeld ablehnen will, muss vor dem Kauf klar darauf hinweisen.

Der Begriff „Kartenzahlungspflicht" kursiert seit dem Koalitionsvertrag 2025 – und wird in der Praxis häufig so dargestellt, als stünde ein Stichtag bevor. Diese Seite trennt deshalb streng zwischen dem, was gilt, dem, was geplant ist, und dem, was lediglich diskutiert wird. Jede Aussage ist verlinkt, damit Sie sie selbst nachprüfen können.

Gilt in Deutschland eine Kartenzahlung Pflicht?

Nein. Es gibt kein Gesetz, das Händler, Gastronomen oder Dienstleister verpflichtet, Karten oder andere digitale Zahlungsmittel anzunehmen. Es gibt auch keinen Gesetzentwurf, der eine solche Annahmepflicht regeln würde, und damit weder eine Frist noch Bußgelder noch technische Mindestanforderungen.

Die Deutsche Bundesbank formuliert das nüchtern: „Wie eine mögliche Annahmepflicht bargeldloser Zahlungsmittel rechtlich ausgestaltet werden würde, ist zurzeit noch offen." Das steht in ihrer Auswertung Deutliche Mehrheit befürwortet Annahmepflicht für bargeldlose Zahlungsmittel vom 22. September 2025. Dieselbe Erhebung zeigt, warum das Thema politisch Fahrt aufnimmt: 32 Prozent der Befragten befürworten eine solche Annahmepflicht stark, 41 Prozent eher – zusammen rund drei Viertel.

Praktisch heißt das: Ein „Nur Bargeld"-Schild an der Tür ist im September 2026 rechtlich zulässig. Es kostet Sie Kundschaft, aber es verstößt gegen keine Vorschrift.

Was plant die Bundesregierung?

Die Grundlage des Vorhabens ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025. Darin steht die Absicht, dass beim Bezahlen im Alltag schrittweise Barzahlung und mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden sollen. Bargeld soll ausdrücklich bleiben; das Ziel ist die Wahlfreiheit, nicht deren Abschaffung.

Das ist eine politische Absichtserklärung, kein Rechtsakt. Konkret fehlen bis heute:

  • Ein Gesetzentwurf. Weder ein Referentenentwurf noch ein Regierungsentwurf zu einer Annahmepflicht ist veröffentlicht.
  • Ein Datum. Es gibt kein Inkrafttreten, keine Übergangsfrist, keinen Stichtag.
  • Der Anwendungsbereich. Ob Kleinstbetriebe, Marktstände oder Vereine ausgenommen werden, ist offen.
  • Die Durchsetzung. Ob und wie Verstöße geahndet würden, ist nirgends geregelt.

Der Zeitplan war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Bundestag: Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen fragten die Bundesregierung nach der digitalen Bezahloption, die Antwort erschien als Bundestags-Drucksache 21/1816 vom 24. September 2025. Ein verbindlicher Fahrplan ging daraus nicht hervor.

Wenn Ihnen ein Anbieter ein Terminal mit dem Argument verkauft, die Pflicht greife „ab 2026", dann verkauft er Ihnen eine Prognose als Rechtslage.

Was sich rundherum wirklich ändert

Drei Vorhaben werden regelmäßig mit einer Kartenzahlungspflicht verwechselt. Zwei davon sind real, betreffen aber etwas anderes.

Kassenpflicht ab 2028 (Entwurf). Das Bundesfinanzministerium hat am 7. August 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht veröffentlicht (Bearbeitungsstand 5. August 2026). Vorgesehen ist, dass Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem einsetzen müssen; die Belegausgabe soll auf elektronische Belege umgestellt und für Kleinbeträge bis 30 Euro entschärft werden. Wichtig für dieses Thema: Der Entwurf regelt die Aufzeichnung von Umsätzen, nicht die Annahme von Kartenzahlungen. Und er ist ein Entwurf – Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.

EU-Bargeldobergrenze ab 10. Juli 2027 (beschlossen). Nach Artikel 80 der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 sind Barzahlungen über 10.000 Euro im gewerblichen Verkehr ab dem 10. Juli 2027 unzulässig. Details dazu stehen im Ratgeber zur EU-Bargeldobergrenze 2027.

Bargeldakzeptanz auf EU-Ebene (diskutiert). Die EU-Kommission hat 2023 einen Verordnungsvorschlag zum Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt. Er ist bis heute nicht verabschiedet. In Deutschland fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Papier vom 17. Dezember 2025 eine gesetzliche Bargeldakzeptanz. Beides zeigt: Die Debatte läuft in beide Richtungen.

Was gilt für Gastronomie und Einzelhandel?

Dasselbe wie für alle anderen: keine Annahmepflicht. Für Restaurants, Cafés, Bäckereien, Friseure oder Einzelhändler existiert im September 2026 keine Branchenregelung, die Kartenzahlung vorschreibt. Auch der Koalitionsvertrag benennt keine Branchen, sondern zielt allgemein auf das Bezahlen im Alltag.

Was sich verschoben hat, ist die Erwartung der Kundschaft. Nach der Bundesbank-Studie Zahlungsverhalten in Deutschland 2025 (veröffentlicht am 17. Juni 2026) wurden erstmals mehr Alltagskäufe bargeldlos bezahlt als bar: 55 Prozent unbar, 45 Prozent bar. Die Debitkarte kam bei 26 Prozent aller Zahlungen zum Einsatz, mobile Verfahren bei 10 Prozent. Bei 86 Prozent der Vor-Ort-Käufe war eine bargeldlose Zahlung überhaupt möglich – rund ein Viertel der Befragten konnte mindestens einmal nicht so zahlen, wie sie wollten.

Ein Blick über die Grenze zeigt, wie eine solche Regel aussehen kann, wenn sie kommt: In Belgien muss seit dem 1. Juli 2022 jeder Unternehmer neben Bargeld mindestens eine elektronische Zahlungsmöglichkeit anbieten – welche, bleibt ihm überlassen, vom Terminal bis zur App (VRT NWS). Für Deutschland lässt sich daraus nichts ableiten, es ist aber die naheliegende Blaupause für das im Koalitionsvertrag beschriebene Modell.

Darf ein Händler Kartenzahlung verweigern oder Mindestbeträge und Aufschläge verlangen?

Kartenzahlung verweigern: ja. Ohne Annahmepflicht steht es Ihnen frei, nur Bargeld zu akzeptieren. Umgekehrt dürfen Sie auch Bargeld ablehnen und „nur Karte" anbieten – entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Bundesbank stellt in ihren häufig gestellten Fragen zum Bargeld klar: Wegen der Vertragsfreiheit dürfen Sie eine Zahlungsweise ausschließen, wenn Sie vor dem Vertragsschluss deutlich darauf hinweisen, etwa mit einem Aushang. Ist der Kauf ohne solchen Hinweis zustande gekommen, müssen Sie Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel annehmen.

Aufschläge verlangen: nein. Hier ist die Rechtslage eindeutig und gilt seit dem 13. Januar 2018. § 270a BGB lautet: „Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam." Für Zahlungskarten greift die Vorschrift bei Zahlungen von Verbrauchern, auf die Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 anwendbar ist – also bei den gängigen Girocard-, Visa- und Mastercard-Zahlungen. Für Drei-Parteien-Systeme wie American Express gilt das Verbot nach verbreiteter Auslegung nicht (IT-Recht Kanzlei). Ein „1 Euro Kartengebühr" an der Kasse ist damit in aller Regel unwirksam.

Mindestbeträge: nicht gesetzlich geregelt. § 270a BGB betrifft nur Entgelte, nicht Mindestumsätze – aus der Norm folgt zu „Kartenzahlung erst ab 10 Euro" also nichts. Maßgeblich sind stattdessen Ihr Akzeptanzvertrag mit dem Zahlungsdienstleister, in dem die Kartenorganisationen solche Grenzen üblicherweise ausschließen, sowie dieselbe Logik wie oben: Was Sie einschränken wollen, muss vor dem Kauf erkennbar sein. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Vertragsbedingungen, bevor Sie ein Schild aufhängen.

Was heißt das praktisch für Händler?

Es gibt keinen Stichtag, auf den Sie zulaufen müssten – und deshalb auch keinen Grund für eine Panikentscheidung. Sinnvoll ist ein nüchterner Blick auf drei Punkte:

  • Ihr Bonbild. Bei vielen Kleinstbeträgen wiegt die Transaktionsgebühr schwerer als bei wenigen großen Rechnungen. Das entscheidet, welches Modell zu Ihnen passt – nicht ein Gesetz.
  • Ihr Einsatzort. Fester Kassenplatz, Bedienung am Tisch oder Marktstand führen zu unterschiedlichen Geräten und Verbindungsarten.
  • Ihre Vertragslaufzeit. Solange keine Frist im Raum steht, spricht nichts für lange Bindungen, die nur mit einem angeblichen Stichtag begründet werden.

Wenn die im Koalitionsvertrag beschriebene Regel tatsächlich kommt, wird sie voraussichtlich verlangen, dass irgendeine digitale Zahlungsoption verfügbar ist – nicht ein bestimmtes Gerät. Wer heute Girocard und kontaktlose Zahlungen akzeptiert, wäre damit sehr wahrscheinlich abgedeckt. Belastbar ist das erst, wenn ein Gesetzestext vorliegt.

Häufige Fragen zur Kartenzahlung Pflicht

Gibt es 2026 eine Kartenzahlungspflicht in Deutschland?

Nein. Im September 2026 existiert kein Gesetz, das Betriebe verpflichtet, Karten oder andere digitale Zahlungsmittel anzunehmen. Es gibt auch keinen Gesetzentwurf dazu, sondern nur ein Vorhaben im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025.

Ab wann gilt die geplante Kartenzahlungspflicht?

Ein Datum gibt es nicht. Solange kein Gesetzentwurf mit Inkrafttreten und Übergangsfrist vorliegt, sind alle genannten Termine Prognosen. Die Bundesbank hält fest, dass die rechtliche Ausgestaltung einer möglichen Annahmepflicht zurzeit noch offen ist.

Gilt für Restaurants eine Kartenzahlungspflicht?

Nein. Für die Gastronomie gibt es keine gesonderte Regelung. Ein Restaurant darf im September 2026 ausschließlich Bargeld annehmen, solange die Gäste vor der Bestellung erkennen können, dass keine Karten akzeptiert werden.

Reicht ein EC-Kartenterminal, falls die Pflicht kommt?

Nach dem im Koalitionsvertrag beschriebenen Modell soll neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption verfügbar sein. Ein Terminal, das Girocard und kontaktlose Zahlungen akzeptiert, würde diese Anforderung voraussichtlich erfüllen. Verbindlich lässt sich das erst sagen, wenn ein Gesetzestext vorliegt.

Darf ich als Händler Bargeld ablehnen?

Ja, wenn Sie vor dem Vertragsschluss deutlich darauf hinweisen, etwa durch einen Aushang am Eingang. Ohne einen solchen Hinweis müssen Sie Euro-Banknoten annehmen, weil sie gesetzliches Zahlungsmittel sind. Das erläutert die Deutsche Bundesbank in ihren häufig gestellten Fragen zum Bargeld.

Drohen Bußgelder, wenn ich keine Kartenzahlung anbiete?

Nein. Ohne Gesetz gibt es keinen Tatbestand und keine Sanktion. Sollte eine Annahmepflicht kommen, müsste der Gesetzgeber Durchsetzung und Rechtsfolgen ausdrücklich regeln – dazu liegt bislang nichts vor.

Wenn Sie sich unabhängig von der Gesetzeslage vorbereiten möchten: Welche Geräte für welchen Einsatzort infrage kommen, steht in der Übersicht der Kartenlesegeräte. Welche Voraussetzungen, Verträge und Schritte nötig sind, erklärt der Ratgeber Kartenzahlung anbieten.

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