Ratgeber · 7 Min. Lesezeit

Kann man im Taxi mit Karte zahlen? Regeln und Städte 2026

Meist ja. Kartenpflicht gilt in Berlin, Bremen, München und Nürnberg, in Hamburg mit Gerät an Bord. Welche Karten gehen und ob ein Aufpreis erlaubt ist.

Fachlich verantwortlich: Martin Damaszek, Geschäftsführer · Payment-Experte seit 2003

Beifahrer hält im Auto ein mobiles Kartenterminal mit bestätigter Zahlung in der Hand.
Kurz erklärt

Im Taxi kann man meistens mit Karte zahlen, eine bundesweite Pflicht gibt es aber nicht. Die Regeln stehen in der Taxitarifordnung jeder Stadt nach § 51 PBefG: In Berlin, Bremen, München und Nürnberg müssen Taxis Kredit- und Debitkarten annehmen, in Hamburg nur, wenn ein Kartenlesegerät im Fahrzeug ist; in Essen ist Barzahlung die Regel. Einen Aufpreis für girocard oder private Visa- und Mastercard-Karten verbietet § 270a BGB.

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Im Überblick

Ja, in den meisten Taxis können Sie mit Karte zahlen. Verlassen können Sie sich darauf aber nur dort, wo die Stadt es vorschreibt: In Berlin, Bremen, München und Nürnberg müssen Taxis Kredit- und Debitkarten annehmen, in Hamburg immer dann, wenn ein Kartenlesegerät an Bord ist. Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht. Fragen Sie deshalb am besten vor dem Einsteigen, ob Kartenzahlung geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine bundesweite Pflicht: Ob ein Taxi Karten annehmen muss, regelt die Taxitarifordnung der Stadt oder des Landkreises (§ 51 PBefG).
  • Pflicht in Berlin, Bremen, München und Nürnberg: Dort müssen Taxis Kredit- und Debitkarten annehmen.
  • Hamburg: Keine allgemeine Pflicht, aber ein vorhandenes Kartenlesegerät muss der Fahrer auch nutzen.
  • Kein Aufpreis: Für girocard und private Visa- und Mastercard-Karten darf das Taxi nichts extra verlangen.
  • Vorher fragen: Wo keine Pflicht gilt, entscheidet das Taxiunternehmen selbst.

In welchen Städten ist Kartenzahlung im Taxi Pflicht?

Taxipreise und Beförderungsbedingungen legt jede Stadt oder jeder Landkreis per Rechtsverordnung fest. Wir haben die Regeln in großen Städten geprüft (Stand Oktober 2026):

StadtRegelGrundlage
BerlinTaxis müssen Kredit- und Debitkarten annehmen, seit Mai 2015Taxentarifverordnung, vom OVG Berlin-Brandenburg bestätigt
BremenAuf Wunsch Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte, mindestens drei übliche Karten; ohne funktionierendes Gerät keine Fahrt; seit 9. Oktober 2017§ 3 Abs. 3a Taxentarifverordnung
HamburgKeine allgemeine Pflicht; ist ein Kartenlesegerät im Taxi, muss Kartenzahlung angenommen werden§ 4 Abs. 1 Taxenordnung
MünchenAuf Wunsch Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte, mindestens drei gängige Kreditkarten; ohne funktionierendes Gerät keine Fahrt; seit 1. März 2021§ 7 Abs. 1 Taxitarifordnung
NürnbergAuf Wunsch Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte, mindestens drei übliche Kreditkarten; ohne funktionierendes Gerät keine Fahrt§ 4 Abs. 1 Taxitarifordnung
EssenKeine Pflicht: Der Fahrpreis ist bar zu zahlen, Kartenzahlung nur mit Zustimmung des FahrersTaxitarif, Nr. 1.6

In Köln, Düsseldorf, Dortmund, Stuttgart, Hannover, Leipzig und Dresden enthalten die Taxitarife und Taxiordnungen keine Regel zur Kartenzahlung. Dort und überall, wo die örtliche Ordnung nichts vorschreibt, entscheidet das Taxiunternehmen selbst. Die Ordnung Ihrer Stadt finden Sie meist auf deren Website unter dem Stichwort Taxitarif.

Bundesweit plant das Finanzministerium laut Eckpunkten vom 11. September 2026, dass ab 2027 jedes Unternehmen mit Geschäft vor Ort mindestens eine digitale Zahlungsart anbietet. Ob Taxis ausdrücklich erfasst sind, ist offen, ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Den Stand erklärt der Ratgeber Kartenzahlung Pflicht.

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Welche Karten und Zahlarten gehen im Taxi?

Ist ein Kartenlesegerät an Bord, gehen in der Regel:

  • Debitkarten wie die girocard (früher EC-Karte), Visa Debit und Mastercard Debit
  • Kreditkarten von Visa und Mastercard; American Express nimmt nicht jedes Taxi an
  • Smartphone und Smartwatch über Apple Pay oder Google Pay, wenn das Gerät kontaktlos annimmt
Kontaktlos bezahlen mit der Smartwatch

Bestellen Sie das Taxi über eine Taxi-App, lässt sich die Fahrt oft direkt in der App bezahlen. Am Taxistand oder beim Heranwinken sagen Sie am besten schon beim Einsteigen, dass Sie mit Karte zahlen möchten. In Bremen, München und Nürnberg darf der Fahrer verlangen, dass Sie sich mit einem amtlichen Ausweis ausweisen; tun Sie das nicht, entfällt dort die Pflicht zur Kartenannahme.

Trinkgeld können Sie in der Regel mit auf die Karte nehmen: Nennen Sie vor der Zahlung den Gesamtbetrag. Mehr dazu im Ratgeber Trinkgeld bei Kartenzahlung.

Kostet Kartenzahlung im Taxi einen Aufpreis?

Nein, nicht bei den gängigen Karten. Für girocard sowie private Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard ist jede Vereinbarung über ein Extra-Entgelt nach § 270a BGB unwirksam. Die Gebühr für die Kartenzahlung trägt das Taxiunternehmen. Ausnahmen gibt es bei Firmenkreditkarten und nach verbreiteter Auslegung bei American Express, üblich ist ein Aufschlag dort aber selten. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Wer zahlt die Gebühren bei Kartenzahlung.

Was tun, wenn das Taxi keine Karte nimmt?

  • Vor der Fahrt klären: In Bremen, München und Nürnberg darf ein Taxi ohne funktionierendes Kartenlesegerät gar nicht erst losfahren. München macht eine Ausnahme, wenn das Gerät unverschuldet ausfällt: Dann muss der Fahrer Sie vor Fahrtbeginn ungefragt darauf hinweisen, und das Unternehmen muss die Kartenzahlung spätestens nach drei Werktagen wieder ermöglichen. Geht es nicht, nehmen Sie ein anderes Taxi.
  • Taxi notieren: Die Ordnungsnummer steht auf einem Schild rechts unten an der Heckscheibe, das auch von innen lesbar ist (§ 27 BOKraft). In vielen Städten steht sie zusätzlich auf der Quittung. Notieren Sie Ordnungsnummer oder Kennzeichen, Datum und Uhrzeit.
  • Beschweren: Zuständig ist die Behörde, die in Ihrer Stadt die Taxis genehmigt. In Berlin ist das das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, in München das Taxibüro des Kreisverwaltungsreferats, in Hamburg die Verkehrsgewerbeaufsicht, die eine Quittung oder ein Foto als Nachweis verlangt. In Hamburg ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Karte trotz Gerät an Bord abzulehnen.
  • Die Fahrt bleibt zu bezahlen: Auch wenn die Karte nicht angenommen wird, schulden Sie den Fahrpreis. Klären Sie mit dem Fahrer, wie Sie ihn begleichen, und lassen Sie sich eine Quittung geben.

Für Taxifahrer und Taxiunternehmen

Wer im eigenen Taxi Kartenzahlung anbieten will, braucht ein mobiles Kartenlesegerät mit Mobilfunk, das ohne Steckdose die ganze Schicht durchhält. Welches Gerät passt, was es im Monat kostet und was die TSE-Pflicht für Taxameter seit 2026 bedeutet, steht auf der Seite Kartenlesegerät fürs Taxi.

Häufige Fragen zur Kartenzahlung im Taxi

Kann man im Taxi mit EC-Karte zahlen?

Ja, wenn ein Kartenlesegerät an Bord ist, geht die girocard (früher EC-Karte) fast immer. In Berlin, Bremen, München und Nürnberg müssen Taxis Debitkarten annehmen, in Hamburg dann, wenn ein Gerät im Fahrzeug ist.

Kann man im Taxi mit Kreditkarte zahlen?

In den meisten Taxis ja. Visa und Mastercard nimmt praktisch jedes Gerät an, American Express nicht jedes. In München und Nürnberg schreibt die Taxitarifordnung mindestens drei gängige Kreditkarten vor.

Kann man im Taxi mit Apple Pay oder Google Pay zahlen?

Ja, wenn das Kartenlesegerät kontaktlos annimmt. Sie halten Smartphone oder Smartwatch an das Gerät wie eine kontaktlose Karte.

Ist Kartenzahlung im Taxi in Deutschland Pflicht?

Bundesweit nicht. Die Pflicht ergibt sich aus der Taxitarifordnung der jeweiligen Stadt, zum Beispiel in Berlin, Bremen, München und Nürnberg. Die Übersicht oben zeigt, wo sie gilt.

Muss ich mich bei Kartenzahlung im Taxi ausweisen?

In Bremen, München und Nürnberg darf der Fahrer einen amtlichen Ausweis verlangen. Zeigen Sie keinen, muss er die Karte dort nicht annehmen.

Darf das Taxi für Kartenzahlung mehr verlangen?

Bei girocard und privaten Visa- und Mastercard-Karten nicht, das verbietet § 270a BGB. Zulässig bleibt ein Aufschlag nur bei Firmenkarten und nach verbreiteter Auslegung bei American Express.

Bekomme ich bei Kartenzahlung im Taxi eine Quittung?

Den Kartenbeleg druckt das Kartenlesegerät. Eine Quittung über die Fahrt bekommen Sie auf Wunsch aus dem Taxameter.

Quellen

Ratgeber

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