Ratgeber · 6 Min. Lesezeit

Wer zahlt die Gebühren bei Kartenzahlung?

Wer zahlt die Gebühren bei Kartenzahlung? Der Händler trägt die Kosten. Ein Aufschlag für Kunden ist bei gängigen Karten in der EU gesetzlich untersagt.

Fachlich verantwortlich: Martin Damaszek, Geschäftsführer · Payment-Experte seit 2003

Verkäuferin hält einem Kunden das Kartenterminal hin, der mit dem Smartphone bezahlt.
Kurz erklärt

Die Gebühren bei Kartenzahlung trägt der Händler, nicht der Kunde: Ein Aufschlag ist bei girocard sowie Verbraucher-Debit- und -Kreditkarten von Visa und Mastercard nach § 270a BGB unwirksam. Zulässig bleibt ein Aufschlag nur bei Firmenkarten und nach verbreiteter Auslegung bei American Express.

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Im Überblick

Bei Kartenzahlung zahlt der Händler die Gebühren, nicht der Kunde. Ein Aufschlag an den Kunden ist bei der Girocard sowie bei Verbraucher-Debit- und -Kreditkarten von Visa und Mastercard nach § 270a BGB unwirksam. Die Gebühren landen deshalb in der Kalkulation des Betriebs, nicht auf dem Kassenbon.

Dieser Artikel erklärt, warum das so ist, bei welchen Karten ein Aufschlag doch zulässig bleibt und was Händler statt eines Aufschlags tun können. Wie hoch die Gebühren sind und wie sie sich zusammensetzen, steht im Ratgeber Kartenzahlung Gebühren.

Alles auf einen Blick

  • Der Händler zahlt: Transaktionsgebühren je Zahlung und die Kosten für das Terminal trägt immer der Betrieb, der die Karte annimmt.
  • Kein Aufschlag bei den gängigen Karten: Für die Girocard sowie Verbraucherkarten von Visa und Mastercard ist ein Entgelt nach § 270a BGB unwirksam, ebenso für SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung.
  • Ausnahmen: Bei Firmenkarten und nach verbreiteter Auslegung bei American Express greift das Verbot nicht.
  • Der Kunde zahlt indirekt: Wer Kartengebühren in seine Preise einrechnet, verteilt sie auf alle Kunden, auch auf die, die bar zahlen.

Warum der Händler die Gebühren trägt

Die Gebühren entstehen im Vertrag zwischen Händler und Zahlungsdienstleister. Wer Kartenzahlung annehmen will, schließt einen Akzeptanzvertrag und zahlt dafür je Transaktion einen Prozentsatz vom Umsatz, dazu die Miete oder den Kaufpreis für das Terminal. Der Kunde ist an diesem Vertrag nicht beteiligt: Er zahlt mit seiner Karte den Kaufpreis, seine Kontogebühren regelt er mit seiner eigenen Bank.

Ein Teil der Händlergebühr geht an die Bank des Kunden. Dieses Interbankenentgelt ist bei Verbraucherkarten per EU-Verordnung gedeckelt, auf 0,2 % bei Debitkarten und 0,3 % bei Kreditkarten. Den Rest teilen sich Kartenorganisation und Zahlungsdienstleister. Welche Sätze bei welcher Karte anfallen, zeigt der Ratgeber Kreditkartengebühren für Händler.

Darf der Händler die Gebühren an den Kunden weitergeben?

Bei den gängigen Karten nicht. § 270a BGB gilt seit dem 13. Januar 2018 und erklärt jede Vereinbarung für unwirksam, nach der der Kunde für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte ein Entgelt zahlen soll. Für Zahlungskarten gilt das bei Zahlungen von Verbrauchern, auf die die EU-Verordnung über Interbankenentgelte anwendbar ist. Praktisch betrifft das die Girocard und die Verbraucherkarten von Visa und Mastercard, also fast alle Karten an einer deutschen Ladenkasse.

Ein Schild „Kartenzahlung zzgl. 1 €" oder ein Aufschlag von 2 % bei Kreditkarte ist bei diesen Karten deshalb unwirksam.

Wann ist ein Aufschlag für Kartenzahlung erlaubt?

§ 270a BGB erfasst nicht jede Karte. Ein Entgelt bleibt zulässig bei:

  • Firmenkarten: Kredit- und Debitkarten, die auf ein Unternehmen ausgegeben sind, fallen nicht unter die Regeln für Verbraucherkarten.
  • American Express und anderen Drei-Parteien-Systemen: Hier greift das Verbot nach verbreiteter Auslegung nicht (IT-Recht Kanzlei). Was Amex Händler kostet, vergleicht der Ratgeber Amex Gebühren für Händler.

Erlaubt heißt nicht empfehlenswert: Die Kasse muss dann erkennen, um welche Karte es sich handelt, und der Kunde sollte den Aufschlag vor dem Kauf sehen. In der Praxis verzichten die meisten Betriebe darauf. Mindestbeträge für Kartenzahlung sind eine andere Frage, dazu mehr im Ratgeber zur Kartenzahlung Pflicht.

Welche Kosten beim Händler bleiben

Weil der Aufschlag bei den gängigen Karten entfällt, bleiben die Kosten der Kartenzahlung beim Betrieb:

  • Transaktionsgebühren: ein Prozentsatz vom Umsatz je Zahlung, bei der Girocard am niedrigsten, bei Kreditkarten und American Express höher, oft mit einer Mindestgebühr je Zahlung.
  • Terminal: Miete oder Kaufpreis für das EC-Terminal, dazu bei Bedarf SIM-Karte und Kassenanbindung.
  • Zusatzleistungen: zum Beispiel Fremdwährungsumrechnung (DCC) oder zentrales Clearing.

Was das für Ihren Umsatz und Ihren Kartenmix bedeutet, rechnet der Kostencheck aus.

Was Händler statt eines Aufschlags tun können

  • Gebühren einpreisen: Rechnen Sie die durchschnittlichen Kartengebühren in Ihre Preise ein. Bei vielen kleinen Bons wiegt die Mindestgebühr je Zahlung schwerer, das lohnt eine eigene Rechnung.
  • Auf die Girocard hinweisen: Sie ist für Händler meist die günstigste Karte. Ein Hinweis an der Kasse ist erlaubt, ein Aufschlag auf andere Verbraucherkarten nicht.
  • Konditionen prüfen: Vergleichen Sie Ihre Abrechnung regelmäßig mit anderen Anbietern. Neun konkrete Hebel stehen im Ratgeber Kartenzahlung Gebühren senken.

Sind kontaktlose Zahlungen teurer?

Nein. Kontaktloses Bezahlen kostet den Händler dieselben Gebühren wie eine Zahlung mit gesteckter Karte, und auch für den Kunden fällt nichts zusätzlich an. Kontaktlos geht es aber schneller, gerade bei kleinen Beträgen.

Fazit: Der Händler zahlt, der Preis entscheidet

Die Gebühren bei Kartenzahlung trägt der Händler. Bei der Girocard und bei Verbraucherkarten von Visa und Mastercard darf er sie nicht als Aufschlag weitergeben, bei Firmenkarten und American Express schon, üblich ist das aber selten. Der sinnvolle Weg ist, die Kosten in die Preise einzurechnen und die Konditionen regelmäßig zu prüfen.

Häufige Fragen: Wer zahlt die Gebühren?

Wer zahlt die Gebühren bei Kartenzahlungen: Händler oder Kunde?

Der Händler zahlt die Gebühren, nicht der Kunde. Bei der Girocard sowie Verbraucher-Debit- und -Kreditkarten von Visa und Mastercard darf der Händler die Kosten nach § 270a BGB nicht als Aufschlag an den Kunden weitergeben.

Muss ich als Kunde für Kartenzahlung extra bezahlen?

Bei der Girocard sowie Verbraucherkarten von Visa und Mastercard nicht. Verlangt ein Geschäft trotzdem einen Aufschlag, ist diese Vereinbarung nach § 270a BGB unwirksam. Ausnahmen gelten für Firmenkarten und nach verbreiteter Auslegung für American Express.

Ist eine Gebühr für Kartenzahlung zulässig?

Nein, bei den gängigen Karten nicht. § 270a BGB verbietet ein Entgelt für SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung sowie für Girocard und Verbraucher-Debit- und -Kreditkarten von Visa und Mastercard. Zulässig bleibt ein Aufschlag nur bei nicht regulierten Karten wie Firmenkarten oder American Express; üblich ist er dort trotzdem selten. Kalkulieren Sie die Kosten besser direkt in Ihre Preise ein.

Was ist das Disagio bei Kartenzahlungen?

Das Disagio ist die prozentuale Gebühr, die der Händler bei jeder Kartenzahlung an seinen Zahlungsdienstleister zahlt. Es ist bei der Girocard am niedrigsten und bei Kredit-, Firmen- und Drittkarten höher; die genaue Höhe steht im Akzeptanzvertrag.

Sind kontaktlose Zahlungen teurer als normale Kartenzahlungen?

Nein. Kontaktlose Zahlungen verursachen weder für den Händler noch für den Kunden zusätzliche Gebühren.

Quellen

Weiterführende Ratgeber zu den Kosten

Ratgeber

Gebühren und Terminal-Kosten konkret prüfen lassen.